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Der Kirchenrat gibt den Kirchgemeinden folgende Anweisungen:

Bis 19. April 2020 finden aufgrund der Anordnungen des Bundes keine Gottesdienste und keine anderen kirchlichen Veranstaltungen mehr statt.

Kirchliche Abdankungen können nur noch im engsten Familienkreis stattfinden.

Es sind die von den staatlichen Behörden erlassenen Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Kirchgemeindeversammlungen können bis auf weiteres nicht mehr stattfinden.

Da der Schulbetrieb eingestellt ist, fällt bis auf weiteres auch der kirchliche Religionsunterricht und der Konfirmationsunterricht aus. Auch auf Konfirmations- und Kinderlager ist – solange der Schulbetrieb eingestellt ist – gänzlich zu verzichten.